DIE GEWÄSSERORDNUNG
Für die Gewässer der Forelle Bauschheim gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die vom Vorstand beschlossenen Regelungen.
Grundlegende Festlegungen sind in der aktuellen Gewässerordnung vom 1. März 2017 beschrieben, welche jedes Vereinsmitglied in gedruckter Form vom Vorstand beziehen kann.
Besondere Regelungen, die für bestimmte Zeiten oder Anlässe gelten, werden durch Aushang im Schaukasten des Vereins bekanntgegeben. Jeder Angler ist verpflichtet, sich dort über aktuelle Änderungen zu informieren. Beispielsweise ist während Arbeitseinsätzen auf dem Vereinsgelände, die über Terminkalender und Schaukasten angekündigt werden, das Angeln untersagt.
Beim Fischen am Vereinsgewässer muss jeder Angler folgende Dokumente mit sich führen:
- den gültigen Jahresfischereischein
- den Erlaubnisschein der Forelle Bauschheim
- das Formular zur Führung der Fangstatistik nebst Schreibgerät
Zudem sind beim Fischen folgende Zubehörteile der Angelausrüstung vorgeschrieben:
- ein Unterfangkescher
- ein Maßband
- ein Hakenlöser
- ein Fischbetäuber
- ein scharfes Messer
SCHONZEITEN UND MINDESTMAßE
Es gelten die Bestimmungen nach → §2 der Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische (Hessische Fischereiverordnung - HFischV)
Fischart | Schonzeit | Mindesmaß |
---|---|---|
Aal | 01.10 - 01.03. | 50 cm |
Âsche | 01.03. - 15.05. | 30 cm |
Àtlantische Forelle (Bachforellen,Meerforellen,Feeforellen) | 01.10. - 31.03. | 25 cm |
Barbe | - | 40 cm |
Hecht | 01.02. - 15.04. | 50 cm |
Karpfen (nur Wildform) | 15.03. - 31.05. | 45 cm |
Moderlieschen | 01.05. - 30.06. | - |
Nase | 15.03. - 30.04 | 25 cm |
Rotfeder | 15.03. - 31.05. | 20 cm |
Schleie | 01.05. - 30.06. | 25 cm |
Zander | - | 50 cm |
Die Größe eines Fisches wird von der Spitze des Kopfes bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen.
Gesetze und Verordnungen
Für das Angeln an unserem See gelten über unserer Gewässerordnung stehend die Gesetze und Verordnungen des Landes Hessen:
(gültig bis 31.12.2022)
2. → Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische (Hessische Fischereiverordnung - HFischV) vom 17. Dezember 2008
(gültig bis 31.12.2024)